Trauerbegleitung
 

Auch nach einer Fehlgeburt oder nach dem Tod Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung.

Im Vertrauen darauf, dass für Sie diese Situation nicht eintritt, möchte ich es denoch ansprechen.

In dieser Lebensituation von Verlust, Abschied und Trennung stehe ih Ihnen einfühlsam zur Seite und betreue Sie gerne.